bei Lieferaufträgen, aufgeschlüsselt nach Warengruppen gemäß den Positionen des CPV, den geschätzten Gesamtwert aller Aufträge oder Rahmenvereinbarungen, die der Auftraggeber in den nächsten zwölf Monaten zu vergeben oder abzuschließen beabsichtigt, wenn deren nach Maßgabe der Vorschriften über die Berechnung des geschätzten Auftragswertes bei Lieferaufträgen und Rahmenvereinbarungen (§§ 15 und 17) geschätzter Gesamtwert mindestens 750 000 Euro beträgt;bei Lieferaufträgen, aufgeschlüsselt nach Warengruppen gemäß den Positionen des CPV, den geschätzten Gesamtwert aller Aufträge oder Rahmenvereinbarungen, die der Auftraggeber in den nächsten zwölf Monaten zu vergeben oder abzuschließen beabsichtigt, wenn deren nach Maßgabe der Vorschriften über die Berechnung des geschätzten Auftragswertes bei Lieferaufträgen und Rahmenvereinbarungen (Paragraphen 15 und 17) geschätzter Gesamtwert mindestens 750 000 Euro beträgt;