die Aufzählung der dem Angebot beigeschlossenen Unterlagen, der Nachweise für die Befugnis, die Zuverlässigkeit, die finanzielle und wirtschaftliche sowie die technische Leistungsfähigkeit, die gemäß den §§ 71, 72, 74 und 75 verlangt wurden, sowie jener Unterlagen, die gesondert eingereicht werden (zB Proben, Muster);die Aufzählung der dem Angebot beigeschlossenen Unterlagen, der Nachweise für die Befugnis, die Zuverlässigkeit, die finanzielle und wirtschaftliche sowie die technische Leistungsfähigkeit, die gemäß den Paragraphen 71, 72, 74 und 75 verlangt wurden, sowie jener Unterlagen, die gesondert eingereicht werden (zB Proben, Muster);