Bundesrecht konsolidiert

Navigation im Suchergebnis

Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz § 29

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz

Kundmachungsorgan

BGBl. I Nr. 13/2006

Typ

BG

§/Artikel/Anlage

§ 29

Inkrafttretensdatum

21.01.2006

Außerkrafttretensdatum

02.08.2006

Abkürzung

LMSVG

Index

82/05 Lebensmittelrecht

Text

Aus- und Fortbildung

Paragraph 29, (1) Die Bundesministerin für Gesundheit und Frauen hat mit Verordnung nähere Vorschriften über die Aus- und Fortbildung von Organen nach Paragraph 24, Absatz 3 bis 6 zu erlassen. Die Verordnung hat unter Berücksichtigung des Anhangs römisch zwei Kapitel römisch eins der Verordnung (EG) Nr. 882 aus 2004, die Voraussetzungen für die Zulassung zur Ausbildung, Art und Umfang der Aus- und Fortbildung sowie Umfang der Prüfungsfächer und der Prüfungskommission festzulegen, wobei hinsichtlich der Ausbildung von amtlichen Tierärzten und amtlichen Fachassistenten auf die Bestimmungen des Anhangs römisch eins Abschnitt römisch drei Kapitel römisch vier der Verordnung (EG) Nr. 854 aus 2004, Bedacht zu nehmen ist. Die Bundesministerin für Gesundheit und Frauen kann dabei für bestimmte Organe den Umfang der Aus- und Fortbildung einschränken, um

  1. Ziffer eins
    dem spezifischen Aufgabenbereich von amtlichen Tierärzten sowie amtlichen Fachassistenten oder
  2. Ziffer 2
    einer nachgewiesenen spezifischen Aus- und Fortbildung
Rechnung zu tragen.
  1. Absatz 2,Die beauftragten amtlichen Tierärzte gemäß Paragraph 24, Absatz 4 und beauftragten amtlichen Fachassistenten
    1. Ziffer eins
      sind verpflichtet, sich beruflich fortzubilden und sich mit dem letzten Stand der einschlägigen Vorschriften vertraut zu machen, und
    2. Ziffer 2
      haben vom Landeshauptmann vorgesehene Lehrgänge zu besuchen und jährlich den Nachweis darüber dem Landeshauptmann vorzulegen.

Gesetzesnummer

20004546

Dokumentnummer

NOR40074123

European Legislation Identifier (ELI)

https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/i/2006/13/P29/NOR40074123

Navigation im Suchergebnis