Bundesrecht konsolidiert

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Anerkennungsgesetz 2005 § 0

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Anerkennungsgesetz 2005

Kundmachungsorgan

BGBl. I Nr. 86/2005 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 110/2009

Typ

BG

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

11.08.2005

Außerkrafttretensdatum

30.11.2009

Index

24/03 Sonstiges Strafrecht

Titel

Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über die Anerkennung der
Leistungen im österreichischen Widerstand sowie zur abschließenden
Beseitigung nationalsozialistischer Unrechtsakte erlassen wird

Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über die Anerkennung der
Leistungen im österreichischen Widerstand sowie zur abschließenden
Beseitigung nationalsozialistischer Unrechtsakte erlassen, das
Opferfürsorgegesetz geändert und ein Bundesgesetz, mit dem aus
Anlass des 60. Jahrestages der Befreiung Österreichs von der
nationalsozialistischen Gewaltherrschaft eine einmalige Zuwendung
(Befreiungs-Erinnerungszuwendung) für Widerstandskämpfer und Opfer
der politischen Verfolgung sowie deren Hinterbliebene geschaffen
wird (Anerkennungsgesetz 2005)
(NR: GP XXII IA 614/A AB 1024 S. 116. BR: AB 7354 S. 724.)
StF: BGBl. I Nr. 86/2005

Änderung

Anmerkung

Der Artikel II wurde in die betroffene Rechtsvorschrift
eingearbeitet. Artikel III wurde als eigene Rechtsvorschrift
dokumentiert.

Zuletzt aktualisiert am

25.11.2009

Gesetzesnummer

20004230

Dokumentnummer

NOR30004607

European Legislation Identifier (ELI)

https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/i/2005/86/P0/NOR30004607

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