Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Kartellgesetz 2005
Typ
BG
§/Artikel/Anlage
§ 63
Inkrafttretensdatum
01.01.2006
Außerkrafttretensdatum
Abkürzung
KartG 2005
Index
26/01 Wettbewerbsrecht
Text
Abstimmung
§ 63.Paragraph 63,
Für die Abstimmung gilt § 10 Abs. 2 der Jurisdiktionsnorm mit der Maßgabe, dass die an Lebensjahren älteren fachkundigen Laienrichter vor den jüngeren abstimmen. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden. Für die Abstimmung gilt Paragraph 10, Absatz 2, der Jurisdiktionsnorm mit der Maßgabe, dass die an Lebensjahren älteren fachkundigen Laienrichter vor den jüngeren abstimmen. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden.
Zuletzt aktualisiert am
09.05.2017
Gesetzesnummer
20004174
Dokumentnummer
NOR40065848