Bundesrecht konsolidiert

Navigation im Suchergebnis

Kartellgesetz 2005 § 21

Kurztitel

Kartellgesetz 2005

Kundmachungsorgan

BGBl. I Nr. 61/2005

Typ

BG

§/Artikel/Anlage

§ 21

Inkrafttretensdatum

01.01.2006

Außerkrafttretensdatum

Abkürzung

KartG 2005

Index

26/01 Wettbewerbsrecht

Text

Berechnung von Marktanteilen

Paragraph 21,

Bei der Anwendung dieses Bundesgesetzes sind Marktanteile nach den folgenden Grundsätzen zu berechnen:

  1. Ziffer eins
    es ist auf eine bestimmte Ware oder Leistung (Paragraph 23,) abzustellen;
  2. Ziffer 2
    Unternehmen, die in der im Paragraph 7, beschriebenen Form miteinander verbunden sind, gelten als ein einziges Unternehmen;
  3. Ziffer 3
    bei der Berechnung von Anteilen auf dem inländischen Markt sind auch die inländischen Marktanteile ausländischer Unternehmer zu berücksichtigen.

Zuletzt aktualisiert am

09.05.2017

Gesetzesnummer

20004174

Dokumentnummer

NOR40065806

European Legislation Identifier (ELI)

https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/i/2005/61/P21/NOR40065806

Navigation im Suchergebnis