(3)Absatz 3,Die Begriffe „strafbare Handlung“, „Vergehen“ und „Verbrechen“ in den in Abs. 1 und 2 genannten Bestimmungen sind als Bezugnahme auf Straftaten zu verstehen, für die der Verband verantwortlich sein könnte (§ 3); die Begriffe „Beschuldigter“ und „Angeklagter“ als Bezugnahme auf den belangten Verband (§ 13); der Begriff „Strafe“ als Bezugnahme auf die Verbandsgeldbuße.Die Begriffe „strafbare Handlung“, „Vergehen“ und „Verbrechen“ in den in Absatz eins und 2 genannten Bestimmungen sind als Bezugnahme auf Straftaten zu verstehen, für die der Verband verantwortlich sein könnte (Paragraph 3,); die Begriffe „Beschuldigter“ und „Angeklagter“ als Bezugnahme auf den belangten Verband (Paragraph 13,); der Begriff „Strafe“ als Bezugnahme auf die Verbandsgeldbuße.