(33)Absatz 33,Vor Inkrafttreten Asyl- und Migrationspakt-Anpassungsgesetzes nach dem 11. Hauptstück ausgestellte Dokumente behalten ihre Gültigkeit bis zum festgesetzten Zeitpunkt.
(Anm.: Abs. 34 mit Ablauf des 27.12.2023 außer Kraft getreten)Anmerkung, Absatz 34, mit Ablauf des 27.12.2023 außer Kraft getreten)
(Anm.: Abs. 35 mit Ablauf des 30.6.2021 außer Kraft getreten)Anmerkung, Absatz 35, mit Ablauf des 30.6.2021 außer Kraft getreten)