Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Bundesämtergesetz
Typ
BG
§/Artikel/Anlage
§ 20
Inkrafttretensdatum
01.01.2019
Außerkrafttretensdatum
Index
80/01 Organisationsrecht
Text
Höhere Bundeslehr- und Forschungsanstalt für Landwirtschaft, Landtechnik sowie Lebensmittel- und Biotechnologie Francisco Josephinum in Wieselburg
§ 20.Paragraph 20,
(1)Absatz eins,Der Sitz der Bundesanstalt ist Wieselburg.
(2)Absatz 2,Ihr Wirkungsbereich umfasst die Forschung und Lehre in den Fachbereichen Landwirtschaft, Landtechnik, Lebensmittel- und Biotechnologie.
(3)Absatz 3,Zum Wirkungsbereich gehören insbesondere:
Lehre, Forschung und Entwicklung im Bereich der Agrartechnologie (z.B. Digitalisierung, Precision und Smart Farming, Robotik) und nachwachsender Rohstoffe;
Untersuchung und Prüfung landwirtschaftlicher Fahrzeuge, Maschinen, Geräte, technischer Einrichtungen und von landwirtschaftlichen Verfahren hinsichtlich technischer und leistungsmäßiger Eigenschaften sowie Aspekte der Nachhaltigkeit (Effizienz, ökonomische und ökologische Auswirkungen, Betriebs- und Arbeitssicherheit, Ergonomie); Verleihung von Prüfzeichen hierüber;
Untersuchung und Prüfung von Produkten aus nachwachsenden Rohstoffen hinsichtlich technischer und qualitativer Eigenschaften;
Lehre, Forschung, Entwicklung und Beratung in den Bereichen Lebensmittel- und Biotechnologie, einschließlich Hygiene und Qualitätsmanagement, Herkunftsnachweise sowie Sensorik;
Prüfung von technischen Einrichtungen zur Gewinnung, Lagerung, Transport und Behandlung verschiedener Lebensmittel;
Organisation und Durchführung von Aus- und Weiterbildungsveranstaltungen in den genannten Wirkungsbereichen.
Schlagworte
Bundeslehranstalt, Betriebssicherheit, Lebensmitteltechnologie, Ausbildungsveranstaltung
Im RIS seit
27.12.2018
Zuletzt aktualisiert am
27.12.2018
Gesetzesnummer
20003462
Dokumentnummer
NOR40209554