Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen mit den Mitgliedstaaten der Europäischen Union
Typ
BG
§/Artikel/Anlage
§ 2a
Inkrafttretensdatum
01.11.2025
Außerkrafttretensdatum
Abkürzung
EU-JZG
Index
25/04 Sonstiges Strafprozess, Strafvollzug
Text
Erklärungen und Vollstreckungsbehörden der Mitgliedstaaten
§ 2a.Paragraph 2 a,
Erklärungen der Mitgliedstaaten, auf die in diesem Bundesgesetz verwiesen wird, und die zuständigen Vollstreckungsbehörden der anderen Mitgliedstaaten sind der Homepage des Europäischen Justiziellen Netzwerks (§§ 69 f) zu entnehmen. Erklärungen der Mitgliedstaaten, auf die in diesem Bundesgesetz verwiesen wird, und die zuständigen Vollstreckungsbehörden der anderen Mitgliedstaaten sind der Homepage des Europäischen Justiziellen Netzwerks (Paragraphen 69, f) zu entnehmen.
Im RIS seit
31.10.2025
Zuletzt aktualisiert am
31.10.2025
Gesetzesnummer
20003339
Dokumentnummer
NOR40270862