(2)Absatz 2,Mit der Vollziehung der §§ 8, 11 Abs. 2 und 4, § 16 Abs. 4 und 5 sowie § 18 ist der Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen betraut.Mit der Vollziehung der Paragraphen 8, 11, Absatz 2 und 4, Paragraph 16, Absatz 4 und 5 sowie Paragraph 18, ist der Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen betraut.