Hydrografie und Maßnahmen zur Schaffung günstiger Abflussverhältnisse (Wasserrechtsgesetz 1959 – WRG 1959, BGBl. Nr. 215), insbesondere die Messung, Erhebung, Evidenthaltung und Verarbeitung der hierfür erforderlichen Daten einschließlich deren Weitergabe an die diesbezüglichen Dienststellen der Gebietskörperschaften sowie die Errichtung und Instandhaltung diesbezüglicher Messanlagen;Hydrografie und Maßnahmen zur Schaffung günstiger Abflussverhältnisse (Wasserrechtsgesetz 1959 – WRG 1959, Bundesgesetzblatt Nr. 215), insbesondere die Messung, Erhebung, Evidenthaltung und Verarbeitung der hierfür erforderlichen Daten einschließlich deren Weitergabe an die diesbezüglichen Dienststellen der Gebietskörperschaften sowie die Errichtung und Instandhaltung diesbezüglicher Messanlagen;