Bundesrecht konsolidiert

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Patentamtsgebührengesetz § 10

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Patentamtsgebührengesetz

Kundmachungsorgan

BGBl. I Nr. 149/2004

Typ

BG

§/Artikel/Anlage

§ 10

Inkrafttretensdatum

01.07.2005

Außerkrafttretensdatum

31.12.2009

Abkürzung

PAG

Index

26/03 Patentrecht

Text

Sonstige Verfahrensgebühren

  § 10. Die Gebühren betragen für

  1. den Antrag auf Umwandlung einer europäischen

Patentanmeldung

     a) in eine nationale Patentanmeldung ........... 180 Euro,

     b) in eine nationale Gebrauchsmusteranmeldung ..  50 Euro,

  2. den Antrag auf Erstellung einer ergänzenden

     Recherche ......................................  50 Euro.

Zuletzt aktualisiert am

23.05.2011

Gesetzesnummer

20003819

Dokumentnummer

NOR40059717

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