Bundesrecht konsolidiert

Navigation im Suchergebnis

Telekommunikationsgesetz 2003 § 51

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Telekommunikationsgesetz 2003

Kundmachungsorgan

BGBl. I Nr. 70/2003 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 190/2021

Typ

BG

§/Artikel/Anlage

§ 51

Inkrafttretensdatum

22.11.2011

Außerkrafttretensdatum

31.10.2021

Abkürzung

TKG 2003

Index

91/01 Fernmeldewesen

Text

6. Abschnitt
Frequenzen

Frequenzverwaltung

Paragraph 51,
  1. Absatz eins,Der Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie verwaltet das Frequenzspektrum sowie die österreichischen Nutzungsrechte an Orbitalpositionen von Satelliten unter Beachtung der internationalen Vereinbarungen sowie unter Berücksichtigung des hohen gesellschaftlichen, kulturellen und wirtschaftlichen Wertes von Frequenzen. Er hat durch geeignete Maßnahmen eine effiziente und störungsfreie Nutzung zu gewährleisten.

    Anmerkung, Absatz 2, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 102 aus 2011,)

  2. Absatz 3,Der Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie kann der Regulierungsbehörde über deren Ersuchen oder von Amts wegen Teile des Frequenzspektrums, hinsichtlich derer eine Festlegung gemäß Paragraph 52, Absatz 3, getroffen wurde, zur Zuteilung gemäß Paragraph 55, überlassen. Dabei sind jedenfalls der Verwendungszweck und die technischen Nutzungsbedingungen bekannt zu geben.
  3. Absatz 4,Die Aufgaben gemäß Absatz eins, sind, soweit es sich um Frequenzen handelt, die im Frequenznutzungsplan und im Frequenzzuteilungsplan (Paragraph 52, Absatz 2 und Paragraph 53,) für Rundfunk im Sinne des BVG-Rundfunk vorgesehen sind, von der KommAustria (Paragraph eins, KOG) wahrzunehmen. Dies gilt nicht für die Wahrnehmung von Aufgaben nach dem 11. Abschnitt.

Anmerkung

Fassung zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 102/2011

Im RIS seit

25.11.2011

Zuletzt aktualisiert am

29.10.2021

Gesetzesnummer

20002849

Dokumentnummer

NOR40132605

European Legislation Identifier (ELI)

https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/i/2003/70/P51/NOR40132605

Navigation im Suchergebnis