Begleitende Dokumente
-
Hauptdokument
Kurztitel
Verwertung der Bundeswohnbaugesellschaften
Typ
BG
§/Artikel/Anlage
§ 2
Inkrafttretensdatum
26.07.2003
Außerkrafttretensdatum
Index
31/02 Verfügungen über Bundesvermögen
Text
§ 2.Paragraph 2,
Die im Zusammenhang mit der Verwertung der im § 1 genannten Gesellschaften stehenden Vorgänge sind von allen bundesgesetzlich geregelten Abgaben befreit. Die im Zusammenhang mit der Verwertung der im Paragraph eins, genannten Gesellschaften stehenden Vorgänge sind von allen bundesgesetzlich geregelten Abgaben befreit.
Zuletzt aktualisiert am
23.09.2013
Gesetzesnummer
20002836
Dokumentnummer
NOR40042499