Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Zivilrechts-Mediations-Gesetz
Typ
BG
§/Artikel/Anlage
§ 8
Inkrafttretensdatum
01.05.2004
Außerkrafttretensdatum
Abkürzung
ZivMediatG
Index
22/04 Sonstiges Zivilprozess, Außerstreitiges Verfahren
Text
III. Abschnittrömisch drei. Abschnitt
Liste der Mediatoren
Führung der Liste
§ 8.Paragraph 8,
Der Bundesminister für Justiz hat eine Liste der Mediatoren zu führen. In der Liste sind Vor- und Familiennamen, Geburtstag, die Bezeichnung des sonstigen Berufs des Mediators, seine Arbeitsanschrift und sein akademischer Grad anzugeben. Gibt der Mediator seinen fachlichen Tätigkeitsbereich oder seine fachlichen Tätigkeitsbereiche an, so sind auch diese in der Liste anzuführen. Die Liste der Mediatoren ist in geeigneter Weise elektronisch kundzumachen.
Schlagworte
Vorname, Name
Zuletzt aktualisiert am
26.02.2016
Gesetzesnummer
20002753
Dokumentnummer
NOR40041413