Führung eines Verzeichnisses von Personen oder Stellen, unter deren Leitung Zu- und Umbauten oder Abtragungsmaßnahmen gemäß § 18 Abs. 1 Z 1 und Baumaßnahmen gemäß § 48 Abs. 1 vorgenommen werden können sowie Führung eines Verzeichnisses von nichtamtlichen Sachverständigen, die zur Beurteilung von Bauvorhaben in seilbahntechnischer, elektrotechnischer, sicherungstechnischer sowie betrieblicher Hinsicht herangezogen werden können, von Benannten Stellen, von akkreditierten Stellen für Seilbahnüberprüfungen sowie von Personen oder Stellen, die berechtigt sind, Sicherheitsberichte zu erstellen;Führung eines Verzeichnisses von Personen oder Stellen, unter deren Leitung Zu- und Umbauten oder Abtragungsmaßnahmen gemäß Paragraph 18, Absatz eins, Ziffer eins und Baumaßnahmen gemäß Paragraph 48, Absatz eins, vorgenommen werden können sowie Führung eines Verzeichnisses von nichtamtlichen Sachverständigen, die zur Beurteilung von Bauvorhaben in seilbahntechnischer, elektrotechnischer, sicherungstechnischer sowie betrieblicher Hinsicht herangezogen werden können, von Benannten Stellen, von akkreditierten Stellen für Seilbahnüberprüfungen sowie von Personen oder Stellen, die berechtigt sind, Sicherheitsberichte zu erstellen;