(6)Absatz 6,Für die Berechnung des geschätzten Wertes eines Auftrages, der sowohl Dienstleistungen als auch Lieferungen umfasst, gilt § 12 Abs. 5.Für die Berechnung des geschätzten Wertes eines Auftrages, der sowohl Dienstleistungen als auch Lieferungen umfasst, gilt Paragraph 12, Absatz 5,