(5)Absatz 5,Die Empfehlung der Kommission samt der Mitteilung der Gründe der Bundeswettbewerbsbehörde nach Abs. 4 sind im Bericht nach § 2 Abs. 4 unter Wahrung von Geheimhaltungsinteressen nach § 6 Abs. 1 IFG aufzunehmen.Die Empfehlung der Kommission samt der Mitteilung der Gründe der Bundeswettbewerbsbehörde nach Absatz 4, sind im Bericht nach Paragraph 2, Absatz 4, unter Wahrung von Geheimhaltungsinteressen nach Paragraph 6, Absatz eins, IFG aufzunehmen.