Artikel VArtikel römisch fünf
In-Kraft-Treten und Übergangsbestimmungen
(Anm.: Abs. 1 durch Art. 2 § 2 Abs. 1 Z 25 und Abs. 2 Z 79, BGBl. I Nr. 2/2008, als nicht mehr geltend festgestellt.)Anmerkung, Absatz eins, durch Artikel 2, Paragraph 2, Absatz eins, Ziffer 25 und Absatz 2, Ziffer 79,, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 2 aus 2008,, als nicht mehr geltend festgestellt.)
(2)Absatz 2,Verordnungen auf Grund dieses Bundesgesetzes können bereits von dem seiner Kundmachung folgenden Tag an erlassen werden und Verwaltungsakte im Einzelfall, insbesondere Ernennungen, können von diesem Tag an vorgenommen werden; sie werden jedoch frühestens mit 1. Juli 2002 wirksam.
(Anm.: Abs. 3 bis 7 betreffen andere Rechtsvorschriften)Anmerkung, Absatz 3 bis 7 betreffen andere Rechtsvorschriften)