Bundesrecht konsolidiert

Navigation im Suchergebnis

Zuschuss - Burgenland - 80jährige Zugehörigkeit zu Österreich § 1

Kurztitel

Zuschuss - Burgenland - 80jährige Zugehörigkeit zu Österreich

Kundmachungsorgan

BGBl. I Nr. 17/2002

Typ

BG

§/Artikel/Anlage

§ 1

Inkrafttretensdatum

09.01.2002

Außerkrafttretensdatum

Index

31/05 Förderungen, Zuschüsse, Fonds

Text

Paragraph eins,

Dem Land Burgenland wird aus Anlass der 80-jährigen Zugehörigkeit zur Republik Österreich im Jahr 2001 aus Bundesmitteln ein einmaliger Zweckzuschuss von 55 Millionen Schilling gewährt, der wie folgt zu verwenden ist:

  1. Litera a
    45 Millionen Schilling für bildungs- und wirtschaftspolitische Maßnahmen und zur Förderung von Arbeitnehmern und Betrieben im Hinblick auf die bevorstehende Erweiterung der Europäischen Union,
  2. Litera b
    5 Millionen Schilling für Maßnahmen zur Pflege und Erhaltung der sprachlichen Vielfalt im Burgenland, insbesondere für gemeinsame Projekte der Volksgruppen im Burgenland,
  3. Litera c
    5 Millionen Schilling für Maßnahmen und Projekte zur Stärkung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit mit den Nachbarregionen im kulturellen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Bereich.
Der Zweckzuschuss ist zur Stärkung der Landesmittel für die in Litera a bis c genannten Zwecke bestimmt.

Zuletzt aktualisiert am

08.04.2013

Gesetzesnummer

20001739

Dokumentnummer

NOR40027328

European Legislation Identifier (ELI)

https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/i/2002/17/P1/NOR40027328

Navigation im Suchergebnis