Bundesrecht konsolidiert

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Ökostromgesetz § 0

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Ökostromgesetz

Kundmachungsorgan

BGBl. I Nr. 149/2002 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 114/2008

Typ

BG

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

09.08.2008

Außerkrafttretensdatum

19.10.2009

Abkürzung

ÖSG

Index

58/02 Energierecht

Titel

Bundesgesetz, mit dem Neuregelungen auf dem Gebiet der Elektrizitätserzeugung aus erneuerbaren Energieträgern und auf dem Gebiet der Kraft-Wärme-Kopplung erlassen werden (Ökostromgesetz – ÖSG)
StF: BGBl. I Nr. 149/2002 (NR: GP XXI AB 1243 S. 110. BR: 6690 AB 6705 S. 690.)
[CELEX-Nr.: 301L0077]

Präambel/Promulgationsklausel

                            Inhaltsverzeichnis

                                1. Teil

                          Allgemeine Bestimmungen

  § 1.     Verfassungsbestimmung

  § 2.     Geltungsbereich

  § 3.     Umsetzung von Gemeinschaftsrecht

  § 4.     Ziele

  § 5.     Begriffsbestimmungen

  § 6.     Anschlusspflicht

  § 7.     Anerkennung von Anlagen auf Basis erneuerbarer

           Energieträger

  § 8.     Herkunftsnachweise für Ökostromanlagen

  § 9.     Anerkennung der Herkunftsnachweise für Ökostrom aus

           anderen Staaten

                                 2. Teil

                     Förderung von erneuerbarer Energie

                              1. Abschnitt

                         Förderung von Ökostrom

  § 10.    Kontrahierungspflicht

  § 10a.   Besondere Bestimmungen zur Kontrahierungspflicht

  § 11.    Vergütungen

  § 11a.   Rohstoffzuschlag für Ökostromanlagen auf Basis von

           flüssiger Biomasse oder von Biogas

  § 11b.   Unterstützungsmöglichkeit für rohstoffabhängige Anlagen

           nach Ablauf der Kontrahierungspflicht

                              2. Abschnitt

Elektrische Energie aus Anlagen auf Basis von Ablauge sowie von

Kleinwasserkraftanlagen und mittleren Wasserkraftanlagen

  § 12.    Investitionszuschüsse für Anlagen auf Basis von Ablauge

  § 12a.   Investitionszuschüsse für Kleinwasserkraftanlagen

  § 13a.   Investitionszuschüsse für elektrische Energie aus

           mittleren Wasserkraftanlagen

  § 13b.   Beirat für Investitionszuschüsse

  § 13c.   Abwicklungsstelle für die Gewährung von

           Investitionszuschüssen

  § 13d.   Richtlinien für die Gewährung von Investitionszuschüssen

                                 3. Teil

                         Ökostromabwicklungsstelle

  § 14.    Ausübungsvoraussetzungen

  § 14a.   Antragsstellung

  § 14b.   Konzessionserteilung

  § 14c.   Konzessionsrücknahme

  § 14d.   Erlöschen der Konzession

  § 14e.   Änderung der Beteiligungsverhältnisse

  § 15.    Aufgaben der Ökostromabwicklungsstelle

  § 16.    Ökobilanzgruppe

  § 17.    Aufbringung der Mittel für die Tätigkeit der

           Ökobilanzgruppe

  § 18.    Allgemeine Bedingungen

  § 19.    Pflichten der Stromhändler, Ökostromanlagenbetreiber und

           Netzbetreiber

  § 20.    Marktpreis

  § 21.    Abgeltung der Mehraufwendungen der

           Ökostromabwicklungsstelle

                                3a. Teil

                              Fördervolumen

  § 21a.   Kontrahierbares Einspeisetarifvolumen

  § 21b.   Aufteilung des Einspeisetarifvolumens

                                 4. Teil

                              Fördermittel

                              1. Abschnitt

               Aufbringung und Verwaltung der Fördermittel

  § 22.    Aufbringung der Fördermittel

  § 22a.   Zählpunktpauschale ab dem Kalenderjahr 2007

  § 22b.   Verrechnungspreis

  § 22c.   Ausgleichsregelung

  § 23.    Verwaltung der Fördermittel

                              2. Abschnitt

                  Überwachungs- und Berichtspflichten

  § 24.    Überwachung

  § 25.    Berichte

                                 5. Teil

       Verordnungen, Auskunftspflicht, automationsunterstützter

                    Datenverkehr, Strafbestimmungen

  § 26.    Verordnungen

  § 27.    Auskunftspflicht

  § 28.    Automationsunterstützter Datenverkehr

  § 29.    Allgemeine Strafbestimmungen

                                 6. Teil

                   Übergangs- und Schlussbestimmungen

  § 30.    Übergangsbestimmungen

  § 30a.   Abschluss eines Vertrages mit der Kommunalkredit Public

           Consulting GmbH

  § 30b.   Übergang der Rechte und Pflichten auf die

           Ökostromabwicklungsstelle

  § 30c.   Übergangsbestimmung zu § 13 Abs. 3 und 4 in der Fassung

           des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 105/2006

  § 30d.   Übergangsbestimmungen zu den §§ 22a und 22b

  § 31.    Schlussbestimmungen

  § 32.    Inkrafttreten und Aufhebung von Rechtsvorschriften

  § 32a.   Inkrafttreten der Ökostromgesetz-Novelle 2006

  § 32b.   Inkrafttreten der Ökostromgesetz-Novelle 2007

  § 32c.   Inkrafttretens- und Übergangsbestimmungen der

           Ökostromgesetz-Novelle 2008

  § 32d.   Inkrafttretens- und Übergangsbestimmungen der

           2. Ökostromgesetz-Novelle 2008

  § 33.    Vollziehung

Anmerkung

1. Das Ökostromgesetz wurde in Artikel 1 des BGBl. I Nr. 149/2002 kundgemacht.
2. Die gesetzliche Abkürzung wurde mit Wirksamkeit vom 27.2.2008 vergeben (vgl. BGBl. I Nr. 44/2008). Aus dokumentalistischen Gründen wurde auch in den bereits aufgehobenen Dokumenten die Abkürzung angepasst.

Schlagworte

Abnahmepflicht, Überwachungspflicht

Zuletzt aktualisiert am

10.11.2011

Gesetzesnummer

20002168

Dokumentnummer

NOR30006596

European Legislation Identifier (ELI)

https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/i/2002/149/P0/NOR30006596

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