Bundesrecht konsolidiert

Navigation im Suchergebnis

Universitätsgesetz 2002 § 0

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Universitätsgesetz 2002

Kundmachungsorgan

BGBl. I Nr. 120/2002 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 96/2004

Typ

BG

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

29.07.2005

Außerkrafttretensdatum

09.06.2006

Abkürzung

UG

Index

72/01 Hochschulorganisation

Titel

Bundesgesetz über die Organisation der Universitäten und ihre Studien (Universitätsgesetz 2002)
StF: BGBl. I Nr. 120/2002 (NR: GP XXI RV 1134 AB 1224 S. 111. BR: 6697 AB 6717 S. 690.)

Präambel/Promulgationsklausel

Inhaltsverzeichnis

I. Teil
Organisationsrecht

1. Abschnitt
Allgemeine Bestimmungen

1. Unterabschnitt
Grundsätze, Aufgaben und Geltungsbereich

§ 1.

Ziele

§ 2.

Leitende Grundsätze

§ 3.

Aufgaben

§ 4.

Rechtsform

§ 5.

Weisungsfreiheit und Satzungsfreiheit

§ 6.

Geltungsbereich

§ 7.

Wirkungsbereich der Universitäten

§ 8.

Sicherung von Forschungs- und Lehrbereichen

§ 9.

Rechtsaufsicht

§ 10.

Gesellschaften, Stiftungen, Vereine

§ 11.

Universitätsbericht

2. Unterabschnitt
Finanzierung, Leistungsvereinbarung und Qualitätssicherung

§ 12.

Universitätsfinanzierung aus Bundesmitteln

§ 13.

Leistungsvereinbarung

§ 13a.

Schlichtungskommission

§ 14.

Evaluierung und Qualitätssicherung

3. Unterabschnitt
Gebarung und Rechnungswesen

§ 15.

Gebarung

§ 16.

Rechnungswesen und Berichte

§ 17.

Inanspruchnahme von Dienstleistungen

§ 18.

Gewerbe- und abgabenrechtliche Stellung der Universitäten

2. Abschnitt
Leitung und innerer Aufbau der Universität

1. Unterabschnitt
Bestimmungen für alle Universitäten

§ 19.

Satzung

§ 20.

Leitung und innere Organisation

§ 21.

Universitätsrat

§ 22.

Rektorat

§ 23.

Rektorin oder Rektor

§ 24.

Vizerektorinnen und Vizerektoren

§ 25.

Senat

2. Unterabschnitt
Forschungsförderung, Auftragsforschung und Vollmachten

§ 26.

Forschungsförderung und Auftragsforschung

§ 27.

Vollmachten

§ 28.

 

3. Unterabschnitt
Sonderbestimmungen für die Klinischen Bereiche der Medizinischen Universitäten

§ 29.

Organisation

§ 30.

Ethikkommission

§ 31.

Gliederung des Klinischen Bereichs

§ 32.

Leitungsfunktionen im Klinischen Bereich

§ 33.

Kostenersatz an den Krankenanstaltenträger

§ 34.

Vertreterinnen und Vertreter der Ärzte

§ 35.

Lehrkrankenhaus

4. Unterabschnitt
Sonderbestimmungen für die Veterinärmedizinische Universität Wien

§ 36.

Tierspital

§ 37.

Veterinärmedizinische Lehrinstitute und Organisationseinheit für Wildtierkunde und Ökologie

5. Unterabschnitt
Sonderbestimmungen für die Katholische und die Evangelische Theologie

§ 38.

 

6. Unterabschnitt
Sonderbestimmungen für die Akademie der bildenden Künste Wien

§ 39.

Gemäldegalerie und Kupferstichkabinett

7. Unterabschnitt
Sonderbestimmungen für den Universitätssport

§ 40.

Einrichtungen für den Universitätssport

3. Abschnitt
Gleichstellung von Frauen und Männern

§ 41.

Frauenfördergebot

§ 42.

Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen

§ 43.

Schiedskommission

§ 44.

Anwendung des Bundes-Gleichbehandlungsgesetzes

4. Abschnitt
Verfahren

§ 45.

Aufsicht

§ 46.

Verfahren in behördlichen Angelegenheiten

§ 47.

Säumnis von Organen

§ 48.

Verschwiegenheitspflicht

§ 49.

Haftung

§ 50.

Rechtsvertretung

II. Teil
Studienrecht

1. Abschnitt
Allgemeine Bestimmungen

§ 51.

Begriffsbestimmungen

§ 52.

Einteilung des Studienjahres

§ 53.

Fernstudien

2. Abschnitt
Studien

§ 54.

Bakkalaureats-, Magister-, Diplom- und Doktoratsstudien

§ 55.

Individuelles Studium

§ 56.

Universitätslehrgänge

§ 57.

Vorbereitungslehrgänge

§ 58.

Akademischer Grad und Bezeichnung für die Absolventinnen und Absolventen von Universitätslehrgängen

3. Abschnitt
Studierende

§ 59.

Rechte und Pflichten der Studierenden

§ 60.

Verfahren der Zulassung zum Studium

§ 61.

Zulassungsfristen

§ 62.

Meldung der Fortsetzung des Studiums

§ 63.

Zulassung zu ordentlichen Studien

§ 64.

Allgemeine Universitätsreife

§ 65.

Besondere Universitätsreife

§ 66.

Studieneingangsphase

§ 67.

Beurlaubung

§ 68.

Erlöschen der Zulassung zu ordentlichen Studien

§ 69.

Abgangsbescheinigung

§ 70.

Zulassung zu außerordentlichen Studien

§ 71.

Erlöschen der Zulassung zu außerordentlichen Studien

4. Abschnitt
Prüfungen

§ 72.

Feststellung des Studienerfolgs

§ 73.

Beurteilung des Studienerfolgs

§ 74.

Nichtigerklärung von Beurteilungen

§ 75.

Zeugnisse

§ 76.

Zulassungs- und Ergänzungsprüfungen

§ 77.

Wiederholung von Prüfungen

§ 78.

Anerkennung von Prüfungen

§ 79.

Rechtsschutz bei Prüfungen

5. Abschnitt
Bakkalaureatsarbeiten, Diplom- und Magisterarbeiten sowie Dissertationen

§ 80.

Bakkalaureatsarbeiten

§ 81.

Diplom- und Magisterarbeiten

§ 82.

Dissertationen

§ 83.

Künstlerische Diplom- und Magisterarbeiten

§ 84.

Einsicht in Beurteilungsunterlagen

§ 85.

Anerkennung von Diplom- und Magisterarbeiten, künstlerischen Diplom- und Magisterarbeiten sowie Dissertationen

§ 86.

Veröffentlichungspflicht

6. Abschnitt
Akademische Grade

§ 87.

Verleihung akademischer Grade

§ 88.

Führung akademischer Grade

§ 89.

Widerruf inländischer akademischer Grade

7. Abschnitt
Nostrifizierung

§ 90.

 

8. Abschnitt
Studienbeitrag

§ 91.

 

§ 92.

Erlass und Rückerstattung des Studienbeitrages

9. Abschnitt
Sonderbestimmungen

§ 93.

Sonderbestimmungen für die Katholische Theologie

III. Teil
Angehörige der Universität

1. Abschnitt
Einteilung

§ 94.

Einteilung

2. Abschnitt
Forschungsstipendiatinnen und Forschungsstipendiaten sowie Ärztinnen und Ärzte in Facharztausbildung

§ 95.

Forschungsstipendiatinnen und Forschungsstipendiaten

§ 96.

Ärztinnen und Ärzte in Facharztausbildung

3. Abschnit
Wissenschaftliches und künstlerisches Universitätspersonal

§ 97.

Universitätsprofessorinnen und Universitätsprofessoren

§ 98.

Berufungsverfahren für Universitätsprofessorinnen und Universitätsprofessoren

§ 99.

Abgekürztes Berufungsverfahren für Universitätsprofessorinnen und Universitätsprofessoren

§ 100.

Wissenschaftliche und künstlerische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Forschungs-, Kunst- und Lehrbetrieb

4. Abschnitt
Allgemeines Universitätspersonal

§ 101.

 

5. Abschnitt
Privatdozentinnen und Privatdozenten, Habilitation, emeritierte Universitätsprofessorinnen und Universitätsprofessoren sowie Universitätsprofessorinnen und Universitätsprofessoren im Ruhestand

§ 102.

Privatdozentinnen und Privatdozenten

§ 103.

Habilitation

§ 104.

Emeritierte Universitätsprofessorinnen und Universitätsprofessoren sowie Universitätsprofessorinnen und Universitätsprofessoren im Ruhestand

6. Abschnitt
Allgemeine Bestimmungen

§ 105.

Gewissensfreiheit und Forschungsfreiheit

§ 106.

Verwertung von geistigem Eigentum

IV. Teil
Personalrecht

§ 107.

Ausschreibung und Aufnahme

§ 108.

Rechtsgrundlage der Arbeitsverhältnisse

§ 109.

Dauer der Arbeitsverhältnisse

§ 110.

Gesetzliche Sonderregelungen zur Arbeitszeit und Arbeitsruhe für das wissenschaftliche und künstlerische Universitätspersonal

§ 111.

Gesetzliche Sonderregelungen zur Arbeitsruhe für das allgemeine Universitätspersonal

§ 112.

Arbeitsinspektion

§ 113.

Erweiterter Kündigungs- und Entlassungsschutz

§ 114.

Übernahme von öffentlichen Ämtern

§ 115.

Pensionskassensystem

V. Teil
Strafbestimmungen

§ 116.

 

VI. Teil
Liegenschaften, Bauwerke, Räumlichkeiten

§ 117.

Raumnutzung

§ 118.

Mietrechte an Objekten der BIG und anderer Eigentümer

VII. Teil
Wissenschaftsrat

§ 119.

 

VIII. Teil
Übergangs- und Schlussbestimmungen

1. Abschnitt
Implementierung der neuen Organisation

§ 120.

Gründungskonvent

§ 121.

Implementierungsschritte

2. Abschnitt
Organisation

§ 122.

Überleitung der Universitätsangehörigen gemäß UOG 1993 und KUOG

§ 123.

Übergangsbestimmungen für Berufungskommissionen, Habilitationskommissionen und besondere Habilitationskommissionen

3. Abschnitt
Studienrecht

§ 124.

 

(Anm.:

 

§ 124a.

Anwendung der UBVO 1998

§ 124b.

Ergänzende Bestimmungen für die Zulassung zu den vom deutschen Numerus Clausus betroffenen Studien)

4. Abschnitt
Überleitung des Personals

§ 125.

Beamtinnen und Beamte des Bundes

§ 126.

Vertragsbedienstete des Bundes

§ 127.

Lehrlinge des Bundes

§ 128.

Neuaufnahmen

§ 129.

Haftungen des Bundes

§ 130.

Forderungen des Bundes gegenüber den Bediensteten

§ 131.

Übergang der Dienst- und Naturalwohnungen

§ 132.

Wissenschaftliche (Künstlerische) Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (in Ausbildung)

§ 133.

Personen in einem besonderen Rechtsverhältnis zum Bund

§ 134.

Angestellte im Rahmen der Teilrechtsfähigkeit

§ 135.

Interessenvertretung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der Universität

5. Abschnitt
Übertragung von Rechten und Vermögen

§ 136.

Nachfolgeeinrichtungen

§ 137.

Übergang von Mietrechten an Liegenschaften, Bauwerken und Räumlichkeiten

§ 138.

Rechtsnachfolge bei gemeinsam genutzten Liegenschaften, Bauwerken und Räumlichkeiten

§ 139.

Übertragung der im Eigentum des Bundes stehenden Mobilien auf die Universitäten

§ 140.

Übertragung der im Eigentum teilrechtsfähiger Einrichtungen der Universitäten und Universitäten der Künste stehenden Immobilien, Mobilien und Rechte auf die Universitäten

6. Abschnitt
Budget

§ 141.

 

7. Abschnitt
In-Kraft-Treten und Vollziehung

§ 142.

Verweisungen

§ 143.

In-Kraft-Treten und Außer-Kraft-Treten von Rechtsvorschriften

§ 144.

Vollziehung

Anmerkung

Das Universitätsgesetz 2002 wurde in Artikel I des BGBl. I Nr. 120/2002 kundgemacht.

Schlagworte

Forschungsbereich, Bakkalaureatsstudium, Magisterstudium, Diplomstudium, Diplomarbeit, Forschungsbetrieb, Kunstbetrieb, Kündigungsschutz, Zulassungsschutz, Übergangsbestimmung, Dienstwohnung

Zuletzt aktualisiert am

29.01.2015

Gesetzesnummer

20002128

Dokumentnummer

NOR30004572

European Legislation Identifier (ELI)

https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/i/2002/120/P0/NOR30004572

Navigation im Suchergebnis