Register
§ 8b.Paragraph 8 b,
Der Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie führt im Internet auf der Website des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie nach Maßgabe des Artikel 19 der Entscheidung 2009/750/EG ein Register, in dem die Mautstrecken und die von ihm gemäß § 8a Abs. 2 registrierten Mautdienstanbieter verzeichnet sind. Der Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie führt im Internet auf der Website des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie nach Maßgabe des Artikel 19 der Entscheidung 2009/750/EG ein Register, in dem die Mautstrecken und die von ihm gemäß Paragraph 8 a, Absatz 2, registrierten Mautdienstanbieter verzeichnet sind.