Umsetzung von Richtlinien
§ 37. Mit diesem Bundesgesetz wird die Richtlinie 1999/62/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Juni 1999 über die Erhebung von Gebühren über die Benützung bestimmter Verkehrswege durch schwere Nutzfahrzeuge, ABl. Nr. L 187 vom 20. Juli 1999, S. 42, umgesetzt. Paragraph 37, Mit diesem Bundesgesetz wird die Richtlinie 1999/62/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Juni 1999 über die Erhebung von Gebühren über die Benützung bestimmter Verkehrswege durch schwere Nutzfahrzeuge, Amtsblatt Nummer L 187 vom 20. Juli 1999, Seite 42, umgesetzt.