jährliche Einnahmen der FMA aufgrund der Einhebung der Verwaltungskostenbeiträge gemäß § 23 Abs. 8 insgesamt und je Rechnungskreis.jährliche Einnahmen der FMA aufgrund der Einhebung der Verwaltungskostenbeiträge gemäß Paragraph 23, Absatz 8, insgesamt und je Rechnungskreis.