Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Kinderbetreuungsgeldgesetz
Typ
BG
§/Artikel/Anlage
§ 15
Inkrafttretensdatum
01.01.2002
Außerkrafttretensdatum
31.12.2009
Abkürzung
KBGG
Index
60/02 Arbeitnehmerschutz
Text
Erklärung
§ 15.Paragraph 15,
Im Falle des Antrags auf Gewährung eines Zuschusses gemäß den §§ 12 und 13 haben beide Elternteile eine Erklärung zu unterfertigen, mit der sie sich zur Leistung der Abgabe gemäß § 18 verpflichten. Im Falle des Antrags auf Gewährung eines Zuschusses gemäß den Paragraphen 12 und 13 haben beide Elternteile eine Erklärung zu unterfertigen, mit der sie sich zur Leistung der Abgabe gemäß Paragraph 18, verpflichten.
Zuletzt aktualisiert am
17.11.2011
Gesetzesnummer
20001474
Dokumentnummer
NOR40021466