(3)Absatz 3,Nach Umgründungsmaßnahmen gemäß § 10 Abs. 1 sind die grundbücherlichen Rechte gemäß § 136 Grundbuchsgesetz unter Vorlage eines Firmenbuchauszuges richtig zu stellen. Umgründungsmaßnahmen gemäß § 10 Abs. 1 lösen die Rechtsfolgen des § 12a Abs. 3 Mietrechtsgesetz nicht aus.Nach Umgründungsmaßnahmen gemäß Paragraph 10, Absatz eins, sind die grundbücherlichen Rechte gemäß Paragraph 136, Grundbuchsgesetz unter Vorlage eines Firmenbuchauszuges richtig zu stellen. Umgründungsmaßnahmen gemäß Paragraph 10, Absatz eins, lösen die Rechtsfolgen des Paragraph 12 a, Absatz 3, Mietrechtsgesetz nicht aus.