Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Euro-Genossenschaftsbegleitgesetz
Typ
BG
§/Artikel/Anlage
Art. 1 § 2
Inkrafttretensdatum
30.12.2000
Außerkrafttretensdatum
Abkürzung
Euro-GenBeG
Index
21/04 Genossenschaftsrecht
Text
Umstellung der Geschäftsanteile
§ 2.Paragraph 2,
Über die Umstellung der Geschäftsanteile auf Euro beschließt die Generalversammlung, abweichend von § 33 Abs. 2 GenG oder einer in der Satzung vorgesehenen höheren Mehrheit oder von weiteren Erfordernissen, mit einfacher Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen. Dies gilt auch, wenn mit der Umstellung eine Erhöhung oder Herabsetzung der Geschäftsanteile verbunden wird, durch die der Betrag der Geschäftsanteile auf den nächsthöheren oder nächstniedrigeren ganzzahligen Eurobetrag gestellt wird. Über die Umstellung der Geschäftsanteile auf Euro beschließt die Generalversammlung, abweichend von Paragraph 33, Absatz 2, GenG oder einer in der Satzung vorgesehenen höheren Mehrheit oder von weiteren Erfordernissen, mit einfacher Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen. Dies gilt auch, wenn mit der Umstellung eine Erhöhung oder Herabsetzung der Geschäftsanteile verbunden wird, durch die der Betrag der Geschäftsanteile auf den nächsthöheren oder nächstniedrigeren ganzzahligen Eurobetrag gestellt wird.
Zuletzt aktualisiert am
26.06.2012
Gesetzesnummer
20001063
Dokumentnummer
NOR40014550