Bundesrecht konsolidiert

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Bundes-Jugendförderungsgesetz § 3

Kurztitel

Bundes-Jugendförderungsgesetz

Kundmachungsorgan

BGBl. I Nr. 126/2000

Typ

BG

§/Artikel/Anlage

§ 3

Inkrafttretensdatum

01.01.2001

Außerkrafttretensdatum

Abkürzung

B-JFG

Index

75 Volksbildung

Text

2. Abschnitt
Förderung der Jugendarbeit

Grundsätze der Jugendarbeit

Paragraph 3,

Als förderungswürdig im Rahmen dieses Bundesgesetzes gelten in erster Linie Angebote der Jugendarbeit, die sich insbesondere an folgenden Grundsätzen orientieren:

  1. Ziffer eins
    Wahrnehmung von Anliegen und Interessen junger Menschen;
  2. Ziffer 2
    Mitbestimmung und Partizipation von jungen Menschen in allen Lebensbereichen;
  3. Ziffer 3
    Mündigkeit, Eigenständigkeit und Demokratieförderung;
  4. Ziffer 4
    Förderung von innovativen Prozessen und Projekten;
  5. Ziffer 5
    Persönlichkeitsentfaltung, körperliche, seelische und geistige Entwicklung junger Menschen;
  6. Ziffer 6
    Förderung der Bereitschaft junger Menschen zu Toleranz, Verständigung und friedlichem Zusammenleben sowie Förderung des gegenseitigen Verständnisses im innerstaatlichen wie auch im internationalen Bereich;
  7. Ziffer 7
    Förderung gemeinschaftsstiftender und menschenrechtsbezogener Bildung;
  8. Ziffer 8
    politische und staatsbürgerliche Bildung sowie religions- und ethikbezogene Bildung junger Menschen;
  9. Ziffer 9
    Entwicklung des sozialen und ökologischen Engagements junger Menschen;
  10. Ziffer 10
    Förderung der
    • Strichaufzählung
      lebensführungs- und gesundheitsbezogenen Bildung,
    • Strichaufzählung
      berufs- und karriereorientierten Bildung,
    • Strichaufzählung
      generationsbezogenen Bildung,
    • Strichaufzählung
      Entfaltung von kreativen Kräften junger Menschen, um eine aktive Beteiligung am kulturellen Leben zu ermöglichen,
    • Strichaufzählung
      Gleichberechtigung beider Geschlechter und
    • Strichaufzählung
      Behindertenintegration.

Zuletzt aktualisiert am

22.12.2023

Gesetzesnummer

20001058

Dokumentnummer

NOR40014134

European Legislation Identifier (ELI)

https://ris.bka.gv.at/eli/bgbl/i/2000/126/P3/NOR40014134

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