Bundesrecht konsolidiert

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Gaswirtschaftsgesetz § 0

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Gaswirtschaftsgesetz

Kundmachungsorgan

BGBl. I Nr. 121/2000 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 148/2002

Typ

BG

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

24.08.2002

Außerkrafttretensdatum

27.06.2006

Abkürzung

GWG

Index

58/02 Energierecht

Titel

Bundesgesetz, mit dem Neuregelungen auf dem Gebiet der
Erdgaswirtschaft erlassen werden (Gaswirtschaftsgesetz - GWG)

Bundesgesetz, mit dem Neuregelungen auf dem Gebiet der
Erdgaswirtschaft erlassen werden (Gaswirtschaftsgesetz - GWG), das
Bundesgesetz betreffend den stufenweisen Übergang zu der im
Gaswirtschaftsgesetz vorgesehenen Marktorganisation erlassen wird,
das Preisgesetz 1992, die Gewerbeordnung 1994, das
Rohrleitungsgesetz, das Reichshaftpflichtgesetz, das
Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz geändert werden
und das Bundesgesetz über die Aufgaben der Regulierungsbehörden im
Elektrizitätsbereich und die Errichtung der Elektrizitäts-Control
GmbH und der Elektrizitäts-Control Kommission sowie das
Bundesgesetz, mit dem die Ausübungsvoraussetzungen, die Aufgaben
und
die Befugnisse der Verrechnungsstellen für Transaktionen und
Preisbildung für die Ausgleichsenergie geregelt werden, erlassen
werden (Energieliberalisierungsgesetz)
(NR: GP XXI RV 66 und Zu 66 AB 210 S. 32. BR: 6167 AB 6195 S. 667.)
[CELEX-Nr.: 398L0030, 391L0296, 394L0049, 395L0049]
StF: BGBl. I Nr. 121/2000

Präambel/Promulgationsklausel

Inhaltsverzeichnis

Artikel 1: Gaswirtschaftsgesetz - GWG

Artikel 2: Bundesgesetz betreffend den stufenweisen Übergang zu der

im Gaswirtschaftsgesetz vorgesehenen Marktorganisation

Artikel 3: Änderung der GewO 1994

Artikel 4: Änderung des Rohrleitungsgesetzes

Artikel 5: Änderung des Preisgesetzes 1992

Artikel 6: Änderung des Reichshaftpflichtgesetzes

Artikel 7: Änderung des Elektrizitätswirtschafts- und

-organisationsgesetzes

Artikel 8: Bundesgesetz über die Aufgaben der Regulierungsbehörden

im Elektrizitätsbereich und die Errichtung der Elektrizitäts-Control GmbH und der Elektrizitäts-Control Kommission Anmerkung, jetzt: Bundesgesetz über die Aufgaben der Regulierungsbehörden im Elektrizitäts- und Erdgasbereich und die Errichtung der Energie-Control GmbH und der Energie-Control Kommission (Energie-Regulierungsbehördengesetz - E-RBG)

Artikel 9: Bundesgesetz, mit dem die Ausübungsvoraussetzungen, die Aufgaben und die Befugnisse der Verrechnungsstellen für Transaktionen und Preisbildung für die Ausgleichsenergie geregelt werden

Artikel 1
Bundesgesetz, mit dem Neuregelungen auf dem Gebiet der
Erdgaswirtschaft erlassen werden

(Gaswirtschaftsgesetz - GWG)

Inhaltsverzeichnis

                                1. Teil

                               Grundsätze

§ 1.    Verfassungsbestimmung

§ 1a.   Umsetzung von EU-Recht

§ 2.    Anwendungsbereich

§ 3.    Ziele

§ 4.    Gemeinwirtschaftliche Verpflichtungen

§ 5.    Grundsätze beim Betrieb von Erdgasunternehmen

§ 6.    Begriffsbestimmungen

                                2. Teil

  Rechnungslegung, innere Organisation, Entflechtung und Transparenz

                  der Buchführung von Erdgasunternehmen

§ 7.    Rechnungslegung

                                3. Teil

Auskunfts- und Einsichtsrechte, Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse,

                              Meldepflichten

§ 8.    Auskunfts- und Einsichtsrechte

§ 9.    Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse

§ 10.   Meldepflicht von Erdgaslieferungsverträgen

§ 11.   Informationspflicht

                                4. Teil

                           Betrieb von Netzen

                             1. Hauptstück

                               Regelzonen

§ 12.   Regelzonen

§ 12a.  Regelzonenführer

§ 12b.  Pflichten der Regelzonenführer

§ 12c.  Unabhängigkeit des Regelzonenführers

§ 12d.  Verwaltung der Transportkapazitäten in den Fernleitungen

§ 12e.  Berücksichtigung von Kapazitätsengpässen in der

        langfristigen Planung

§ 12f.  Entgelt für den Regelzonenführer

                             2. Hauptstück

                        Ausübungsvoraussetzungen

§ 13.   Genehmigung

§ 14.   Genehmigungsvoraussetzungen

§ 15.   Technischer Betriebsleiter

§ 16.   Geschäftsführer

                             3. Hauptstück

                           Rechte und Pflichten

                              1. Abschnitt

                       Allgemeine Rechte und Pflichten

                            1. Unterabschnitt

                      Netzzugang für inländische Kunden

§ 17.   Gewährung des Netzzugangs

§ 18.   Diskriminierungsverbot

§ 19.   Verweigerung des Netzzugangs

§ 19a.  Transparenz von Netzkapazitäten

§ 20.   Ausnahme von der Verpflichtung zur Gewährung des Netzzugangs

§ 21.   Streitbeilegungs- und Schlichtungsverfahren

§ 22.   Verwertung nicht absetzbarer Gasmengen

                            2. Unterabschnitt

                          Systemnutzungsentgelt

§ 23.   Zusammensetzung des Systemnutzungsentgelts

§ 23a.  Ermittlung des Netznutzungsentgelts

§ 23b.  Netzebenen und Netzbereiche

§ 23c.  Netze unterschiedlicher Betreiber

§ 23d.  Verfahren

§ 23e.  Entgelt für Gegenflüsse

                              2. Abschnitt

                          Verteilernetzbetreiber

§ 24.  Pflichten der Verteilerunternehmen

§ 25.  Allgemeine Anschlusspflicht

§ 26.  Bedingungen für den Netzzugang zu Verteilerleitungen

§ 27.  Änderung von Netzbedingungen

§ 28.  Lastprofile

§ 29.  Veröffentlichung der Allgemeinen Verteilernetzbedingungen

§ 30.  Informationspflichten

                              3. Abschnitt

                          Fernleitungsunternehmen

                            1. Unterabschnitt

          Benennung von Fernleitungen, Rechte und Pflichten von

                          Fernleitungsunternehmen

§ 31.  Fernleitungen

§ 31a. Pflichten der Fernleitungsunternehmen

§ 31b. Betriebspflicht

                            2. Unterabschnitt

                      Grenzüberschreitende Transporte

§ 31c.  Grenzüberschreitende Erdgastransporte

§ 31d.  Netzzugangsberechtigung bei grenzüberschreitenden

        Erdgastransporten

§ 31e.  Verfahren zur Feststellung der Rechtmäßigkeit einer

        Netzzugangsverweigerung

§ 31f.  Allgemeine Bedingungen für grenzüberschreitende Transporte

§ 31g.  Entgelt für grenzüberschreitende Transporte

§ 31h.  Erdgastransit

                              4. Abschnitt

          Verrechnungsstelle für Transaktionen und Preisbildung für

                            Ausgleichsenergie

§ 32.   Ausübungsvoraussetzungen

§ 33.   Konzessionsvoraussetzungen

§ 33a.  Konzessionsrücknahmen, Erlöschen der Konzession und

        besondere Bewilligungen

§ 33b.  Aufgaben

§ 33c.  Verfahren zur Ermittlung des Preises für Ausgleichsenergie

§ 33d.  Allgemeine Bedingungen

§ 33e.  Clearingentgelt

§ 33f.  Vorbereitung auf die Marktöffnung

                             4. Hauptstück

                              Haftpflicht

§ 34.   Haftungstatbestände

§ 35.   Haftungsgrenzen

§ 36.   Haftungsausschluss

§ 37.   Nachweis des Abschlusses einer Haftpflichtversicherung

                             5. Hauptstück

    Erlöschen der Berechtigung zum Betrieb eines Erdgasunternehmens

§ 38.   Endigungstatbestände

§ 38a.  Entziehung und Untersagung

§ 38b.  Umgründung

§ 38c.  Auflösung einer Personengesellschaft des Handelsrechtes

§ 38d.  Zurücklegung der Genehmigung

§ 38e.  Maßnahmen zur Sicherung der Erdgasversorgung

                             6. Hauptstück

                           Speicherunternehmen

§ 39.   Zugang zu Speicheranlagen

§ 39a.  Speichernutzungsentgelte

§ 39b.  Vorlage von Verträgen

                                5. Teil

                              Netzbenutzer

                             1. Hauptstück

                             Erdgashändler

§ 40.   Erdgashändler

                             2. Hauptstück

                          Netzzugangberechtigte

§ 41.   Rechte der Netzzugangsberechtigten

§ 41a.  Beantragung des Netzzugangs durch Erdgasunternehmen

§ 41b.  Geltendmachung des Rechts auf Netzzugang

                             3. Hauptstück

                             Bilanzgruppen

§ 42.   Bildung von Bilanzgruppen

§ 42a.  Aufgaben und Pflichten der Bilanzgruppenverantwortlichen

§ 42b.  Allgemeine Bedingungen der Bilanzgruppenverantwortlichen

§ 42c.  Zulassung von Bilanzgruppenverantwortlichen

§ 42d.  Widerruf bzw. Erlöschen der Genehmigung

§ 42e.  Wechsel des Versorgers oder der Bilanzgruppe

§ 42f.  Zuweisung von Versorgern zu Bilanzgruppen

§ 42g.  Erdgasbörsen

                                6. Teil

                          Erdgasleitungsanlagen

                              1. Abschnitt

                  Beschaffenheit der Erdgasleitungsanlagen

§ 43.   Technische Mindestanforderungen an Leitungsanlagen

                              2. Abschnitt

           Errichtung und Auflassung von Erdgasleitungsanlagen

§ 44.   Genehmigungspflicht

§ 45.   Voraussetzungen

§ 46.   Vorprüfung

§ 47.   Genehmigung von Erdgasleitungsanlagen

§ 48.   Parteien

§ 49.   Weitere Ausnahmen von der Genehmigungspflicht

§ 50.   Anzeigepflichten bei Betriebsbeginn und Betriebsende

§ 51.   Eigenüberwachung

§ 52.   Wechsel in der Person des Inhabers einer

        Erdgasleitungsanlage

§ 53.   Erlöschen der Genehmigung

§ 54.   Nicht genehmigte Erdgasleitungsanlagen

§ 55.   Einstweilige Sicherheitsmaßnahmen

§ 56.   Vorarbeiten zur Errichtung einer Erdgasleitungsanlage

                              3. Abschnitt

§ 57.   Enteignungsvoraussetzung

§ 58.   Zuständigkeit

                                7. Teil

                               Statistik

§ 59.   Anordnung und Durchführung statistischer Erhebungen

                                8. Teil

                          Behörden und Verfahren

                              1. Abschnitt

§ 60.   Zuständigkeit der Behörden in Gasangelegenheiten

§ 61.   Verschwiegenheitspflicht

                              2. Abschnitt

                            1. Unterabschnitt

                               Allgemeines

§ 62.   Bestellung eines Zustellungsbevollmächtigten

§ 63.   Auskunftspflicht

§ 64.   Automationsunterstützter Datenverkehr

§ 65.   Kundmachung von Verordnungen

                            2. Unterabschnitt

          Vorprüfungsverfahren und Verfahren zur Genehmigung von

                          Erdgasleitungsanlagen

§ 66.   Vorprüfungsverfahren

§ 67.   Einleitung des Genehmigungsverfahrens

§ 68.   Genehmigungsverfahren und Anhörungsrechte

§ 69.   Erteilung der Genehmigung

                            3. Unterabschnitt

             Verfahren bei der Durchführung von Enteignungen

§ 70.   Enteignungsverfahren

                                9. Teil

                            Strafbestimmungen

§ 71.   Allgemeine Strafbestimmungen

§ 72.   Konsensloser Betrieb

§ 73.   Preistreiberei

§ 74.   Widerrechtliche Offenbarung oder Verwertung von Daten

                               10. Teil

            Aufhebungs-, Übergangs- und Schlussbestimmungen

§ 75.   Aufhebung von Rechtsvorschriften

§ 76.   Übergangsbestimmungen

§ 76a.  Übergangsbestimmungen zur GWG-Novelle 2002

§ 77.   Schlussbestimmungen

§ 78.   In-Kraft-Treten

§ 78a.  In-Kraft-Treten der GWG-Novelle 2002

§ 79.   Vollziehung

Anmerkung

1. Die Artikel 2, 8 und 9 wurden als eigene Rechtsvorschriften
dokumentiert. Die Artikel 3 bis 7 wurden in die betroffenen
Rechtsvorschriften eingearbeitet.
2. Große Teile der Änderungen des Inhaltsverzeichnisses treten mit
1. 10. 2002 in Kraft (vgl. § 78a).

Schlagworte

Auskunftsrecht, Geschäftsgeheimnis, Aufhebungsbestimmung,
Übergangsbestimmung, Streitbeilegungsverfahren,
2. Euro-Umstellungsgesetz - Bund, BGBl. I Nr. 136/2001,
GWG-Novelle 2002, BGBl. I Nr. 148/2002,
Außerstreit-Begleitgesetz - AußStr-BegleitG (BGBl. I Nr. 112/2003),
Fernleitungsanlagenverordnung – FLAVO (BGBl. II Nr. 220/2004)

Zuletzt aktualisiert am

25.02.2011

Gesetzesnummer

20001023

Dokumentnummer

NOR30002376

European Legislation Identifier (ELI)

https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/i/2000/121/P0/NOR30002376

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