Bundesrecht konsolidiert

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Zuschuss - Kärnten - 80. Jahrestag der Volksabstimmung § 1

Kurztitel

Zuschuss - Kärnten - 80. Jahrestag der Volksabstimmung

Kundmachungsorgan

BGBl. I Nr. 119/2000

Typ

BG

§/Artikel/Anlage

§ 1

Inkrafttretensdatum

25.11.2000

Außerkrafttretensdatum

Index

31/05 Förderungen, Zuschüsse, Fonds

Text

Paragraph eins,

Dem Land Kärnten wird aus Anlass der 80. Wiederkehr des Jahrestages der Volksabstimmung, wonach sich die im Abstimmungsgebiet ansässige Wohnbevölkerung für die Zugehörigkeit zur Republik Österreich entschieden hat, im Jahr 2000 aus Bundesmitteln ein einmaliger Zweckzuschuss von 55 Millionen Schilling gewährt, der wie folgt zu verwenden ist:

  1. Litera a
    45 Millionen Schilling für wirtschafts- und bildungspolitische Maßnahmen und zur Förderung von Betrieben und Arbeitnehmern im ehemaligen Abstimmungsgebiet.
  2. Litera b
    5 Millionen Schilling für Maßnahmen zur Verbesserung der Lage der slowenischen Volksgruppe in Kärnten und zur Förderung von wissenschaftlichen Einrichtungen in Kärnten, die sich mit der Frage ethnischer Minderheiten befassen.
  3. Litera c
    5 Millionen Schilling zur Förderung der kulturellen Beziehungen zur Republik Slowenien, insbesondere mit Vereinigungen deutschsprachiger Altösterreicher in der Republik Slowenien.
Der Zweckzuschuss ist zur Stärkung der Landesmittel bestimmt, für die in Litera a bis c genannten Zwecke.

Zuletzt aktualisiert am

08.04.2013

Gesetzesnummer

20000988

Dokumentnummer

NOR40012602

European Legislation Identifier (ELI)

https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/i/2000/119/P1/NOR40012602

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