Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Hochschülerinnen- und Hochschülerschaftsgesetz 1998
Typ
BG
§/Artikel/Anlage
§ 2
Inkrafttretensdatum
15.01.2005
Außerkrafttretensdatum
30.09.2014
Abkürzung
HSG 1998
Index
72/14 Hochschülerschaft
Text
Errichtung der Österreichischen Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft und der Hochschülerinnen- und Hochschülerschaften an den Universitäten
§ 2.Paragraph 2,
(1)Absatz eins,Die Österreichische Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft und die Hochschülerinnen- und Hochschülerschaften an den Universitäten sind Körperschaften öffentlichen Rechts und verwalten ihre Angelegenheiten im Rahmen dieses Bundesgesetzes selbst.
(2)Absatz 2,Sie sind errichtet, um die Interessen ihrer Mitglieder zu vertreten und ihre Mitglieder zu fördern.
Zuletzt aktualisiert am
11.07.2014
Gesetzesnummer
10010113
Dokumentnummer
NOR40062444