„technische Spezifikation“: Spezifikation, die in einem Schriftstück enthalten ist, das Merkmale für ein Erzeugnis vorschreibt, wie Qualitätsstufen, Gebrauchstauglichkeit, Sicherheit oder Abmessungen, einschließlich der Vorschriften über Verkaufsbezeichnung, Terminologie, Symbole, Prüfungen und Prüfverfahren, Verpackung, Kennzeichnung und Beschriftung des Erzeugnisses sowie über Konformitätsbewertungsverfahren; weiters fallen unter diesen Begriff auch Herstellungsmethoden und -verfahren für die landwirtschaftlichen Erzeugnisse gemäß Art. 32 Abs. 1 EGV, für die Erzeugnisse, die zur menschlichen und tierischen Ernährung bestimmt sind und für die Arzneimittel gemäß Art. 1 der Richtlinie 65/65/EWG, ABl. Nr. 22 vom 9. Februar 1965 S 369/65, zuletzt geändert durch die Richtlinie 93/39/EWG, ABl. Nr. L 214 vom 24. August 1993„technische Spezifikation“: Spezifikation, die in einem Schriftstück enthalten ist, das Merkmale für ein Erzeugnis vorschreibt, wie Qualitätsstufen, Gebrauchstauglichkeit, Sicherheit oder Abmessungen, einschließlich der Vorschriften über Verkaufsbezeichnung, Terminologie, Symbole, Prüfungen und Prüfverfahren, Verpackung, Kennzeichnung und Beschriftung des Erzeugnisses sowie über Konformitätsbewertungsverfahren; weiters fallen unter diesen Begriff auch Herstellungsmethoden und -verfahren für die landwirtschaftlichen Erzeugnisse gemäß Artikel 32, Absatz eins, EGV, für die Erzeugnisse, die zur menschlichen und tierischen Ernährung bestimmt sind und für die Arzneimittel gemäß Artikel eins, der Richtlinie 65/65/EWG, ABl. Nr. 22 vom 9. Februar 1965 S 369/65, zuletzt geändert durch die Richtlinie 93/39/EWG, ABl. Nr. L 214 vom 24. August 1993
S 22, sowie die Herstellungsmethoden und -verfahren für andere Erzeugnisse, sofern diese die Merkmale dieser Erzeugnisse beeinflussen;