Bundesrecht konsolidiert

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Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz § 0

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz

Kundmachungsorgan

BGBl. I Nr. 143/1998 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 121/2000

Typ

BG

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

22.06.2004

Außerkrafttretensdatum

09.06.2005

Abkürzung

ElWOG

Index

58/02 Energierecht

Titel

Bundesgesetz, mit dem die Organisation auf dem Gebiet der
Elektrizitätswirtschaft neu geregelt wird (Elektrizitätswirtschafts-
und -organisationsgesetz - ElWOG)

Bundesgesetz, mit dem die Organisation auf dem Gebiet der
Elektrizitätswirtschaft neu geregelt wird (Elektrizitätswirtschafts-
und -organisationsgesetz - ElWOG), das Bundesverfassungsgesetz, mit
dem die Eigentumsverhältnisse an den Unternehmen der österreichischen
Elektrizitätswirtschaft geregelt werden, erlassen wird und das
Kartellgesetz 1988 und das Preisgesetz 1992 geändert werden
(NR: GP XX RV 1108 AB 1305 S. 133. BR: AB 5732 S. 643.)
(CELEX-Nr.: 396L0092, 390L0547)
StF: BGBl. I Nr. 143/1998

Präambel/Promulgationsklausel

                          Inhaltsverzeichnis

                               1. Teil

                              Grundsätze

§ 1.    Verfassungsbestimmung

§ 2.    Geltungsbereich

§ 3.    Ziele

§ 4.    Gemeinwirtschaftliche Verpflichtungen

§ 5.    Erfüllung der gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen

§ 6.    Grundsätze beim Betrieb von Elektrizitätsunternehmen

§ 7.    Begriffsbestimmungen

                               2. Teil

Rechnungslegung, innere Organisation, Entflechtung und Transparenz

             der Buchführung von Elektrizitätsunternehmen

§ 8.    Rechnungslegung

§ 9.    Besondere Bestimmungen für integrierte

        Elektrizitätsunternehmen

§ 10.   Auskunfts- und Einsichtsrechte

§ 11.   Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse

                               3. Teil

           Stromerzeugungsanlagen und Stromlieferungsverträge

§ 12.   Errichtungsgenehmigung und Betriebsbewilligung

§ 13.   Stromlieferungsverträge bei Strombezug aus Drittstaaten

§ 14.   Meldepflicht von Stromlieferungsverträgen

                               4. Teil

                         Der Betrieb von Netzen

                             1. Hauptstück

                   Rechte und Pflichten der Netzbetreiber

                              1. Abschnitt

                           Allgemeine Pflichten

§ 15.   Gewährung des Netzzuganges

§ 16.   Verpflichtung zum Elektrizitätstransit

§ 17.   Organisation des Netzzuganges

§ 18.   Bedingungen des Netzzuganges

§ 19.   Netzzugang bei nicht ausreichenden Kapazitäten

§ 20.   Verweigerung des Netzzuganges

§ 21.   Streitbeilegungsverfahren

                              2. Abschnitt

                               Regelzonen

§ 22.   Einteilung der Regelzonen

                              2a. Abschnitt

                            Übertragungsnetze

§ 23.   Pflichten der Betreiber von Übertragungsnetzen

§ 24.   Genehmigung der Allgemeinen Bedingungen

§ 25.   Bestimmung der Systemnutzungstarife

                              3. Abschnitt

                       Betrieb von Verteilernetzen

§ 26.   Ausübungsvoraussetzungen für Verteilernetze

§ 27.   Rechte

§ 28.   Ausnahmen vom Recht zum Netzanschluss

§ 29.   Pflichten

§ 30.   Ausnahmen von der Allgemeinen Anschlusspflicht

§ 31.   Allgemeine Bedingungen

§ 32.   Abnahmeverpflichtung von Ökoenergie und KWK-Energie

§ 33.   Aufsicht über die Erreichung des Abnahmeziels von Ökoenergie

§ 34.   Behördenzuständigkeit in Preisangelegenheiten

§ 35.   entfallen

§ 36.   Festlegung besonderer Meldepflichten

                              2. Hauptstück

        Übergang und Erlöschen der Berechtigung zum Netzbetrieb

§ 37.   Endigungstatbestände und Umgründung

§ 38.   Einweisung

                                5. Teil

                                Erzeuger

§ 39.   Erzeuger

§ 40.   Anlagen auf Basis erneuerbarer Energieträger

§ 41.   Kleinwasserkraftzertifikate

§ 42.   Versorgung über Direktleitungen

                                6. Teil

                  Netzzugangsberechtigung und Netzbenutzung

§ 43.   Netzzugangsberechtigung

§ 44.   Netzbenutzer

§ 45.   Pflichten der Lieferanten und Stromhändler

                                7. Teil

                             Bilanzgruppen

§ 46.   Bildung von Bilanzgruppen

§ 47.   Aufgaben und Pflichten der Bilanzgruppenverantwortlichen

                                8. Teil

                                Behörden

§ 48.   Behördenzuständigkeit in sonstigen Angelegenheiten, die

        durch unmittelbar anwendbares Bundesrecht geregelt werden

§ 49.   Behördenzuständigkeit in Elektrizitätsangelegenheiten

                                9. Teil

                 Besondere organisatorische Bestimmungen

§ 50.   entfallen

§ 51.   Landeselektrizitätsbeirat

§ 52.   Anordnung und Durchführung statistischer Erhebungen

§ 53.   entfallen

§ 54.   Automationsunterstützter Datenverkehr

§ 55.   Preisbestimmung

§ 56.   Verpflichtung zur Weitergabe von Abgabensenkungen

§ 57.   Kundmachung von Verordnungen

§ 58.   Allgemeine Bestimmungen

§ 59.   Auskunftsrechte

§ 60.   Automationsunterstützter Datenverkehr

§ 61.   Berichtspflicht der Landesregierungen

§ 61a.  Fonds

                               10. Teil

                           Strafbestimmungen

§ 62.   Preistreiberei

§ 63.   Einbehaltung von Abgabensenkungen

§ 64.   Allgemeine Strafbestimmungen

§ 65.   Widerrechtliche Offenbarung oder Verwertung von Daten

                               11. Teil

                  Übergangs- und Schlussbestimmungen

§ 66.   Inkrafttreten und Aufhebung von Rechtsvorschriften des

        Bundes

§ 66a.  Inkrafttreten und Aufhebung von Rechtsvorschriften des

        Bundes

§ 67.   Inkrafttreten und Aufhebung von Rechtsvorschriften der

        Länder

§ 68.   Übergangsbestimmungen

§ 68a.  Übergangsbestimmungen zur Novelle BGBl. I Nr. 63/2004

§ 69.   Übergangsregelung für auferlegte Verpflichtungen und

        erteilte Betriebsgarantien

§ 70.   Schlussbestimmungen

§ 71.   Vollziehung

Anmerkung

1. Das Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz wurde in Artikel 1 des BGBl. I Nr. 143/1998 kundgemacht.
2. Das Inhaltsverzeichnis wurde entsprechend der Novelle BGBl. I Nr. 63/2004 angepasst.

Schlagworte

Geschäftsgeheimnis, Auskunftsrecht

Zuletzt aktualisiert am

09.11.2011

Gesetzesnummer

10007995

Dokumentnummer

NOR30003685

European Legislation Identifier (ELI)

https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/i/1998/143/P0/NOR30003685

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