als Bieter, als Mitglied eines Verwaltungsorgans des Bieters sowie als Rechtsträger, der mit dem Bieter gemeinsam vorgeht (§ 23 Abs. 1), ebenso als Mitglied eines Verwaltungsorgans eines Rechtsträgers, der gemeinsam mit dem Bieter vorgeht (§ 23 Abs. 1), einer der folgenden Bestimmungen zuwiderhandelt: § 4 Z 3 zweiter Halbsatz, § 5 Abs. 1, Abs. 2 sowie Abs. 3, die letztgenannten beiden Absätze in Verbindung mit Abs. 4 erster Satz, § 11 Abs. 1 und Abs. 2, § 16 Abs. 1, Abs. 3 und Abs. 5, § 19 Abs. 2, § 21 Abs. 1 und Abs. 2, § 22 Abs. 1, § 25 Abs. 1 Z 1 bis 4 sowie § 30 Abs. 5;als Bieter, als Mitglied eines Verwaltungsorgans des Bieters sowie als Rechtsträger, der mit dem Bieter gemeinsam vorgeht (Paragraph 23, Absatz eins,), ebenso als Mitglied eines Verwaltungsorgans eines Rechtsträgers, der gemeinsam mit dem Bieter vorgeht (Paragraph 23, Absatz eins,), einer der folgenden Bestimmungen zuwiderhandelt: Paragraph 4, Ziffer 3, zweiter Halbsatz, Paragraph 5, Absatz eins,, Absatz 2, sowie Absatz 3,, die letztgenannten beiden Absätze in Verbindung mit Absatz 4, erster Satz, Paragraph 11, Absatz eins und Absatz 2,, Paragraph 16, Absatz eins,, Absatz 3 und Absatz 5,, Paragraph 19, Absatz 2,, Paragraph 21, Absatz eins und Absatz 2,, Paragraph 22, Absatz eins,, Paragraph 25, Absatz eins, Ziffer eins bis 4 sowie Paragraph 30, Absatz 5,;