Begleitende Dokumente
-
Hauptdokument
Kurztitel
Euro-Anleihenumstellungsgesetz
Typ
BG
§/Artikel/Anlage
§ 6
Inkrafttretensdatum
01.10.1998
Außerkrafttretensdatum
Index
37/02 Kreditwesen
Text
§ 6.Paragraph 6,
Bei der Umstellung wird das kleinste Schilling-Anleihestück mit dem Umrechnungsfaktor umgerechnet und auf Euro-Beträge mit zwei Nachkommastellen gerundet. Das Gesamtnominale der in Euro umgestellten Anleihe ergibt sich aus der Multiplikation des Betrages für das kleinste Schilling-Stück mit der Zahl, die der Anzahl der kleinsten Schilling-Stücke entspricht, welche das Gesamtvolumen der Schilling-Anleihe ausmachen. Der Emittent ist zur Einlösung der Anleihe auf Grundlage des vorstehend beschriebenen Umstellungsverfahrens verpflichtet. Die Zahlung von fälligen Kupons durch den Emittenten erfolgt auf Basis des gesamten Euro-Nominales der umgestellten Anleihe; bei der Auszahlung des auf ein Depot jeweils entfallenden Kuponbetrages, errechnet vom Gesamtnominale dieser Kategorie, werden durch Rundungen allenfalls entstehende Differenzbeträge vom jeweiligen Verwahrer getragen.
Zuletzt aktualisiert am
25.10.2011
Gesetzesnummer
10005124
Dokumentnummer
NOR12056730
Alte Dokumentnummer
N3199812817U