Sitz der Kammer Niederösterreich
§ 148. Bis zur Verlegung ihres Sitzes in das Bundesland Niederösterreich bleibt der Sitz der Kammer Niederösterreich in Wien. Paragraph 148, Bis zur Verlegung ihres Sitzes in das Bundesland Niederösterreich bleibt der Sitz der Kammer Niederösterreich in Wien.