Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Verlauf der Staatsgrenze Österreich – Slowenien
Typ
BG
§/Artikel/Anlage
§ 3
Inkrafttretensdatum
01.01.2008
Außerkrafttretensdatum
Index
11/02 Grenzänderungen
Text
Verlauf der Staatsgrenze im Grenzabschnitt IIVerlauf der Staatsgrenze im Grenzabschnitt römisch zwei
§ 3.Paragraph 3,
Der Verlauf der Staatsgrenze wird im gesamten Grenzabschnitt II durch die Anlage 1 (Grenzbeschreibung), die Anlage 2 (Koordinatenverzeichnis) und die Anlage 3 (Grenzplan im Maßstab 1 : 1 000) bestimmt. Der Verlauf der Staatsgrenze wird im gesamten Grenzabschnitt römisch zwei durch die Anlage 1 (Grenzbeschreibung), die Anlage 2 (Koordinatenverzeichnis) und die Anlage 3 (Grenzplan im Maßstab 1 : 1 000) bestimmt.
Zuletzt aktualisiert am
21.09.2016
Gesetzesnummer
10001505
Dokumentnummer
NOR40097010