Die Kundmachung des Beschlusses des Verwaltungsrates der Europäischen Patentorganisation vom 14. Juni 1996 zur Änderung der Ausführungsordnung zum Übereinkommen über die Erteilung europäischer Patente (Europäisches Patentübereinkommen) (BGBl. Nr. 350/1979, zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 603/1995) hat dadurch zu erfolgen, daß dieser Beschluß im Österreichischen Patentamt (Wien 1, Kohlmarkt 8–10) zur Einsichtnahme während der Amtsstunden aufgelegt wird.Die Kundmachung des Beschlusses des Verwaltungsrates der Europäischen Patentorganisation vom 14. Juni 1996 zur Änderung der Ausführungsordnung zum Übereinkommen über die Erteilung europäischer Patente (Europäisches Patentübereinkommen) Bundesgesetzblatt Nr. 350 aus 1979,, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Nr. 603 aus 1995,) hat dadurch zu erfolgen, daß dieser Beschluß im Österreichischen Patentamt (Wien 1, Kohlmarkt 8–10) zur Einsichtnahme während der Amtsstunden aufgelegt wird.