(Anm.: letzte Anpassung durch Kundmachung BGBl. III Nr. 39/2021)Anmerkung, , letzte Anpassung durch Kundmachung Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 39 aus 2021,)
Nach Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen ist die Anlage D zum Protokoll gemäß Art. 10 Abs. 2 lit. c des Wiener Übereinkommens (BGBl. Nr. 596/1988) mit 27. Mai 1992 in Kraft getreten.Nach Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen ist die Anlage D zum Protokoll gemäß Artikel 10, Absatz 2, Litera c, des Wiener Übereinkommens Bundesgesetzblatt Nr. 596 aus 1988,) mit 27. Mai 1992 in Kraft getreten.
Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Annahmeurkunde betreffend die Änderung des Protokolls wurde am 19. September 1996 beim Generalsekretär der Vereinten Nationen hinterlegt; die Änderung tritt gemäß ihrem Art. 3 Abs. 3 für Österreich mit 18. Dezember 1996 in Kraft.Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Annahmeurkunde betreffend die Änderung des Protokolls wurde am 19. September 1996 beim Generalsekretär der Vereinten Nationen hinterlegt; die Änderung tritt gemäß ihrem Artikel 3, Absatz 3, für Österreich mit 18. Dezember 1996 in Kraft.
Nach Mitteilungen des Generalsekretärs der Vereinten Nationen haben folgende weitere Staaten bzw. Organisationen die Änderung ratifiziert, angenommen oder sind ihr beigetreten:
Ägypten, Antigua und Barbuda, Argentinien, Aserbaidschan, Australien, Bahamas, Barbados, Bolivien, Burkina Faso, Chile, Dänemark (vorbehaltlich der Anwendung auf die Färöer-Inseln), Deutschland, Ecuador, Europäische Gemeinschaft, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Israel, Italien, Japan, Jordanien, Kamerun, Kanada, Katar, Kenia, Republik Korea, Kuba, Kuwait, Liberia, Luxemburg, Malawi, Malaysia, Marokko, Marshallinseln, Mauritius, Mexiko, Mongolei, Mosambik, Neuseeland (einschließlich Tokelau), Niederlande, Norwegen, Pakistan, Saudi-Arabien, Schweden, Seychellen, Simbabwe, Spanien, St. Kitts und Nevis, Thailand, Tunesien, Türkei, Ungarn, Vanuatu, Vereinigte Staaten, Vereinigtes Königreich (einschließlich Guernsey, Jersey, Britische Jungferninseln, Hongkong), Vietnam und Zaire.
Anlässlich der Hinterlegung der Beitrittsurkunde haben folgende Staaten Erklärungen abgegeben:
Vorbehalte, Erklärungen und Mitteilungen sind in englischer und französischer Sprache auf der Website der Vereinten Nationen unter http://treaties.un.org/ abrufbar [CHAPTER XXVII.2.c]:Vorbehalte, Erklärungen und Mitteilungen sind in englischer und französischer Sprache auf der Website der Vereinten Nationen unter http://treaties.un.org/ abrufbar [CHAPTER römisch 27 .2.c]:
Spanien
Dänemark
Dänemark hat am 24. Oktober 2007 den Geltungsbereich der Änderung auf die Färöer Inseln ausgedehnt.
Heiliger Stuhl
Mit seinem Beitritt zum Wiener Protokoll zum Schutz der Ozonschicht und dem Montrealer Protokoll über Stoffe, die zu einem Abbau der Ozonschicht führen, sowie seinen vier Änderungen: London (1990), Kopenhagen (1992), Montreal (1997) und Peking (1999), möchte der Heilige Stuhl die gesamte internationale Gemeinschaft dazu ermutigen, echte Zusammenarbeit zwischen Politik, Wissenschaft und Wirtschaft entschlossen zu unterstützen. Solch eine Zusammenarbeit, wie es der Fall des Ozonschutzes gezeigt hat, kann bedeutende Ergebnisse erzielen, was zugleich ermöglicht, die Schöpfung zu bewahren, wesentliche menschliche Entwicklungen zu fördern sowie auf das Gemeingut zu achten, im Geist verantwortungsvollen Zusammengehörigkeitsgefühls und mit tiefgründigen positive Auswirkungen für gegenwärtige und zukünftige Generationen.
In Entsprechung der besonderen Natur und dem eigenen Charakter des Staates Vatikanstadt, beabsichtigt der Heilige Stuhl, im Wege des feierlichen Beitrittsakts, der Verpflichtung der Staaten zur korrekten und wirksamen Umsetzung der Verträge sowie zur Erreichung der erwähnten Ziele seine moralische Unterstützung zu geben.
Vereinigtes Königreich
Das Vereinigte Königreich hat am 25. Februar 2021 die Anwendung der in Kopenhagen beschlossenen Änderung des Montrealer Protokolls auf die Insel Man ausgedehnt.