Bundesrecht konsolidiert

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Entwicklungszusammenarbeit (Äthiopien) § 0

Kurztitel

Entwicklungszusammenarbeit (Äthiopien)

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 595/1996

Typ

Vertrag – Äthiopien

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

01.08.1996

Außerkrafttretensdatum

Unterzeichnungsdatum

29.05.1996

Index

79/03 Kooperationsabkommen (Kultur, Wissenschaft, Technik)

Titel

ABKOMMEN ZWISCHEN DER ÖSTERREICHISCHEN BUNDESREGIERUNG UND DER REGIERUNG DER DEMOKRATISCHEN BUNDESREPUBLIK ÄTHIOPIEN ÜBER ENTWICKLUNGSZUSAMMENARBEIT
StF: BGBl. Nr. 595/1996

Sprachen

Deutsch, Englisch

Präambel/Promulgationsklausel

Die Regierung der Demokratischen Bundesrepublik Äthiopien und die Österreichische Bundesregierung,

in Anbetracht des gegenseitigen Nutzens, der sich aus einer engeren Zusammenarbeit im Hinblick auf die Förderung der technischen, finanziellen, wirtschaftlichen, sozialen, wissenschaftlichen und kulturellen Entwicklung ergeben würde,

in dem Bestreben, die zwischen den beiden Ländern bestehenden freundschaftlichen Beziehungen zu verstärken,

sind wie folgt übereingekommen:

Ratifikationstext

Das Abkommen ist gemäß seinem Artikel 11, Absatz eins, mit 1. August 1996 in Kraft getreten.

Schlagworte

e-rk3

Zuletzt aktualisiert am

08.03.2017

Gesetzesnummer

10010024

Dokumentnummer

NOR11010227

Alte Dokumentnummer

N7199658597J

European Legislation Identifier (ELI)

https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1996/595/P0/NOR11010227

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