Bundesrecht konsolidiert

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Handelsabkommen mit Ecuador - Kündigung Art. 1

Kurztitel

Handelsabkommen mit Ecuador - Kündigung

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 593/1996

Typ

Vertrag – Ecudaor

§/Artikel/Anlage

Art. 1

Inkrafttretensdatum

01.11.1996

Außerkrafttretensdatum

Index

59/10 Handelsabkommen

Text

REPUBLIK ÖSTERREICH

Der Bundesminister

für auswärtige Angelegenheiten

Dr. Wolfgang Schüssel

Wien, am 18. September 1996

GZ 2355.90/1279-I.2/96

Exzellenz,

Ich beehre mich mitzuteilen, daß mit seinem Beitritt zur Europäischen Union am 1. Jänner 1995 Österreich deren Rechtsbestand übernommen hat. Österreich ist daher verpflichtet, jene zwischenstaatlichen Verträge, die mit diesem Rechtsbestand nicht vereinbar sind, in ihrer Geltung zu beenden. Die von solchen Verträgen geregelten Bereiche fallen nunmehr in die Zuständigkeit der Europäischen Union.

Ich beehre mich daher mitzuteilen, daß die Regierung der Republik Österreich das Handelsabkommen zwischen der Republik Österreich und der Republik Ecuador *1) vom 28. März 1969 hiermit gemäß seinem Artikel römisch acht Absatz 2 mit Wirkung zum 3. Mai 1997, dh. dem Enddatum der derzeit aktuellen Verlängerung seiner Geltungsdauer, aufkündigt.

Genehmigen Sie, Exzellenz, den Ausdruck meiner vorzüglichen Hochachtung

Schüssel m. p.

S. E.

Herrn Botschafter

Jaime MARCHAN

Botschaft der Republik Ecuador

Goldschmiedgasse 10/2/24

1010 Wien

Anmerkung, Zweiter Teil betrifft El Salvador)

Anmerkung, Dritter Teil betrifft Guatemala)

Anmerkung, Vierter Teil betrifft Ungarn)

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*1) Kundgemacht in Bundesgesetzblatt Nr. 121 aus 1971,

Gesetzesnummer

10007850

Dokumentnummer

NOR12088157

Alte Dokumentnummer

N5199658616J

European Legislation Identifier (ELI)

https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1996/593/A1/NOR12088157

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