Begleitende Dokumente
-
Hauptdokument
Kurztitel
Lugano-Übereinkommen - Protokoll Nr. 2
Typ
Vertrag – Multilateral
§/Artikel/Anlage
Art. 3
Inkrafttretensdatum
01.09.1996
Außerkrafttretensdatum
Index
29/11 Anerkennung und Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen
Text
Artikel 3
(1)Absatz eins,Es wird ein Ständiger Ausschuß für die Zwecke dieses Protokolls eingesetzt.
(2)Absatz 2,Der Ausschuß besteht aus Vertretern, die von jedem Unterzeichnerstaat und jedem beitretenden Staat bestellt werden.
(3)Absatz 3,Die Europäischen Gemeinschaften (Kommission, Gerichtshof und Generalsekretariat des Rates) und die Europäische Freihandelsassoziation können an den Sitzungen als Beobachter teilnehmen.
Zuletzt aktualisiert am
03.07.2013
Gesetzesnummer
10003426
Dokumentnummer
NOR12038866
Alte Dokumentnummer
N2199657723J