§ 5. Diese Verordnung tritt mit 1. August 1996 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung des Bundesministers für Inneres über die Festsetzung von Pauschalbeträgen als Kostenersatz bei Fehlalarmen (Fehlalarmkostenersatz-Verordnung), BGBl. Nr. 295/1996, außer Kraft. Paragraph 5, Diese Verordnung tritt mit 1. August 1996 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung des Bundesministers für Inneres über die Festsetzung von Pauschalbeträgen als Kostenersatz bei Fehlalarmen (Fehlalarmkostenersatz-Verordnung), Bundesgesetzblatt Nr. 295 aus 1996,, außer Kraft.