Nach Mitteilungen des Generalsekretärs des Rates der Europäischen Union haben folgende weitere Staaten ihre Beitrittsurkunden zum Übereinkommen über ein gemeinsames Versandverfahren (BGBl. Nr. 632/1987, zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 937/1994) hinterlegt: Nach Mitteilungen des Generalsekretärs des Rates der Europäischen Union haben folgende weitere Staaten ihre Beitrittsurkunden zum Übereinkommen über ein gemeinsames Versandverfahren Bundesgesetzblatt Nr. 632 aus 1987,, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Nr. 937 aus 1994,) hinterlegt:
Staaten: Datum der Hinterlegung der
Beitrittsurkunde:
Polen 28. Mai 1996
Slowakei 28. Mai 1996
Tschechische Republik 20. Mai 1996
Ungarn 28. Mai 1996