für die Unternehmen, an denen die in Z 1 und 2 genannten Gesellschaften mittelbar oder unmittelbar mit mindestens 50% des Stamm-, Grund- oder Eigenkapitals beteiligt sind, sowiefür die Unternehmen, an denen die in Ziffer eins und 2 genannten Gesellschaften mittelbar oder unmittelbar mit mindestens 50% des Stamm-, Grund- oder Eigenkapitals beteiligt sind, sowie