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Abkommen zwischen Österreich und Ungarn über wirtschaftliche, landwirtschaftliche, industrielle, technische, technologische Zusammenarbeit § 0

Kurztitel

Abkommen zwischen Österreich und Ungarn über wirtschaftliche, landwirtschaftliche, industrielle, technische, technologische Zusammenarbeit

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 312/1996

Typ

Vertrag – Ungarn

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

01.08.1996

Außerkrafttretensdatum

Unterzeichnungsdatum

19.09.1995

Index

59/09 Wirtschaftliche und industrielle Zusammenarbeit, Investitionen

Titel

ABKOMMEN zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Republik Ungarn über die wirtschaftliche, landwirtschaftliche, industrielle, technische und technologische Zusammenarbeit
StF: BGBl. Nr. 312/1996

Sprachen

Deutsch, Ungarisch

Präambel/Promulgationsklausel

Die Österreichische Bundesregierung und die Regierung der Republik Ungarn, im folgenden „Vertragsparteien“ genannt, sind,

  • Strichaufzählung
    in der Überzeugung, daß ein neues Abkommen über die wirtschaftliche, landwirtschaftliche, industrielle, technische und technologische Zusammenarbeit günstige Voraussetzungen und eine geeignete Grundlage zur Weiterentwicklung der Wirtschaftsbeziehungen – auch über die traditionellen Beziehungen hinaus – schafft,
  • Strichaufzählung
    im Einklang mit dem am 16. Dezember 1991 unterzeichneten „Europa-Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Ungarn andererseits“,
  • Strichaufzählung
    unter Bedachtnahme auf den Beitritt der Republik Österreich zur Europäischen Union mit 1. Jänner 1995 und des Antrags der Republik Ungarn auf Mitgliedschaft in der Europäischen Union, der vom Rat Allgemeine Angelegenheiten am 18./19. April 1994 in Luxemburg und vom Europäischen Rat in Korfu am 24./25. Juni 1994 zur Kenntnis genommen wurde,
  • Strichaufzählung
    in Übereinstimmung mit dem Rechtsbestand der Europäischen Union, den Verpflichtungen gegenüber dem Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommen (GATT) und der Welthandelsorganisation (WTO) sowie den in beiden Staaten geltenden Rechtsvorschriften,
  • Strichaufzählung
    in dem Bemühen, einen künftigen gemeinsamen Weg in der Europäischen Integration zu fördern,
wie folgt übereingekommen:

Ratifikationstext

Die Notifkationen Anmerkung, richtig: Notifikationen) gemäß Artikel 18, Absatz eins, wurden am 24. Jänner bzw. 2. Mai 1996 vorgenommen; das Abkommen tritt gemäß seinem Artikel 18, Absatz eins, mit 1. August 1996 in Kraft.

Schlagworte

e-rk3

Zuletzt aktualisiert am

26.04.2016

Gesetzesnummer

10007815

Dokumentnummer

NOR11007954

Alte Dokumentnummer

N5199656107J

European Legislation Identifier (ELI)

https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1996/312/P0/NOR11007954

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