Der Notenwechsel zwischen der österreichischen Botschaft Rio de Janeiro und dem Brasilianischen Außenministerium über den Abschluß eines Zahlungs- und Warenaustauschabkommens (BGBl. Nr. 101/1958) wurde gemäß der vereinbarten Regelung durch Österreich mit Schreiben vom 5. Juni 1996 mit Wirkung zum 1. Oktober 1996 gekündigt. Der Notenwechsel zwischen der österreichischen Botschaft Rio de Janeiro und dem Brasilianischen Außenministerium über den Abschluß eines Zahlungs- und Warenaustauschabkommens Bundesgesetzblatt Nr. 101 aus 1958,) wurde gemäß der vereinbarten Regelung durch Österreich mit Schreiben vom 5. Juni 1996 mit Wirkung zum 1. Oktober 1996 gekündigt.