Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 23. April 1996 beim Generalsekretär der Vereinten Nationen hinterlegt; das Übereinkommen ist für Österreich gemäß seinem Art. 56 Abs. 4 mit 23. April 1996 provisorisch in Kraft getreten.Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 23. April 1996 beim Generalsekretär der Vereinten Nationen hinterlegt; das Übereinkommen ist für Österreich gemäß seinem Artikel 56, Absatz 4, mit 23. April 1996 provisorisch in Kraft getreten.
Nach Mitteilungen des Generalsekretärs haben folgende weitere Staaten das Übereinkommen ratifiziert bzw. angenommen: Côte d’Ivoire, Ecuador, Finnland, Jamaika, Japan, Malaysia, Nigeria, Norwegen, Papua-Neuguinea, Portugal, Russische Föderation, Schweden, Schweiz, Slowakei, Spanien, Trinidad und Tobago, Tschechische Republik und Ungarn.
Nachstehende Staaten bzw. Organisation haben dem Generalsekretär die provisorische Anwendung des Übereinkommens notifiziert: Belgien, Brasilien, Dänemark, Deutschland, Frankreich, Gabun, Ghana, Grenada, Griechenland, Irland, Italien, Kamerun, Luxemburg, Niederlande, Sao Tomé und Principe, Sierra Leone, Togo, Vereinigtes Königreich (einschließlich Jersey) und die Europäische Gemeinschaft.